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Rara-Ordnung

Rara sind besonders seltene, besonders alte oder besonders wertvolle Bände und müssen aus diesem Grunde sehr schonend behandelt werden, wenn sie der Benutzung überhaupt zur Verfügung gestellt werden können.

 

Die Regeln für die Nutzung der Rara sind daher auch wesentlich restriktiver, als die für die Nutzung des übrigen Bestandes. Dafür hoffen wir auf Ihr Verständnis.

 

Die Nutzung ist nur in unseren Räumen möglich, Ausleihen sind ausgeschlossen.

Zentralbibliothek

Rara-Monographien (=Bücher) stehen im Magazin und müssen über den Online-Katalog bestellt werden:

  • Bestellungen montags bis freitags bis 15.30 Uhr werden noch am selben Tag ab 17.00 Uhr bereitgestellt

  • Bestellungen montags bis donnerstags nach 15.30 Uhr erst am folgenden Öffnungstag

  • Bestellungen, die freitags nach 15.30 Uhr oder am Wochenende bei uns eingehen, sind erst am ersten Öffnungstag der folgenden Woche ab 10.00 Uhr verfügbar.

Rara-Zeitschriften können während einer hoffentlich kurzen Übergangszeit nur schriftlich bestellt werden. Die Formulare bekommen Sie im Zeitschriften-Freihandmagazin und an den Informationstheken.
Die Zeitschriftenbände liegen am nächsten Tag ab 10:00 Uhr für Sie bereit.

 

Die bestellten Werke, sowohl Monographien als auch Zeitschriften,  werden in der 3. Etage für Sie bereitgehalten. Bitte wenden Sie sich direkt dorthin. Ausschließlich vor der Information in der 3. Etage stehen Ihnen Leseplätze während der gesamten Öffnungszeiten zur Nutzung der Rara zur Verfügung. Ggf. sind von der Bibliothek zur Verfügung gestellte Hilfsmittel, wie Schaumstoffkeile zu benutzen.

 

Die Ausgabe an der Theke erfolgt nur nach Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses. 
Auf dem Bestellausdruck werden Ihr Name und Ihre Adresse vermerkt. Sie quittieren den Empfang der Bücher nach Signaturenvergleich auf dem Formular zur Empfangsbestätigung mit Ihrer Unterschrift.

 

Ein/e Mitarbeiter/in quittiert nach Signaturenvergleich auf der Empfangsbestätigung in Ihrer Anwesenheit die Rückgabe an die Information der 3. Etage. Der Rücktransport erfolgt durch Mitarbeiter/innen der UB. Auf Wunsch erhalten Sie eine Quittung über die zurückgegebenen Titel.

 

Die Bände werden eine Woche lang für die Nutzung für Sie bereitgehalten. Diese Frist kann 5mal jeweils um 1 Woche verlängert werden. Ihren Verlängerungswunsch teilen Sie bitte an der Information in der 3. Etage mit.

 

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Reproduktionen

Das Anfertigen von Kopien ist nicht erlaubt. Sollten Sie Reproduktionen aus einem Rarum benötigen, wenden Sie sich bitte an die Information. Die zuständigen Fachreferenten/innen entscheiden darüber, ob und durch wen fotografische Reproduktionen oder Scans angefertigt werden dürfen. Diese Entscheidung kann ein paar Tage in Anspruch nehmen. Reproduktionen sind jedenfalls kostenpflichtig, ggf. wird ein Belegexemplar der Veröffentlichung verlangt.

 
Mit über den Leihverkehr beschafften Werken, die nur in unseren Räumen genutzt werden dürfen, wird unter Beachtung der von der verleihenden Bibliothek festgelegten Nutzungsbedingungen analog verfahren.

 

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