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Abgabe Dissertation (Merkblatt)

Die Dissertationsstelle der UB ist die offizielle Ablieferungsstelle für alle Dissertationen der TU.  Bei der Erstellung Ihrer Dissertation beachten Sie bitte die folgenden Hinweise und weitere bereit gestellte Anleitungen:

Nach der wissenschaftlichen Aussprache sind zum Nachweis der Erfüllung der Publikationspflicht abzugeben:

  • Belegexemplare in der vorgeschriebenen Anzahl, abhängig von der Promotionsordnung und der Publikationsform.
  • Dissertations-Titelblatt, das in den Belegexemplaren enthalten sein und die Kennung 'D83' haben muss  
  • Abstract, unterschrieben von einer/m Gutachter/in

Wenn die Dissertation in einem externen Verlag oder in einer Zeitschrift erscheinen soll:

  • Nachweis eines Verlages über eine Mindestauflage von 150 Exemplaren 

Die Dissertationsstelle prüft die Einhaltung den Vorgaben. Darüber stellt sie eine Empfangsbestätigung aus, damit die Fakultät die Promotionsurkunde aushändigen kann.

Befinden sich in einer Dissertation Ergebnisse, die durch Patente geschützt werden sollen, wird auf Antrag die Veröffentlichung von der Dissertationsstelle zurückgehalten (in der Regel 2 - 3 Monate), bis die Patentanmeldung durchgeführt worden ist.

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Belegexemplare

Die Gemeinsame Promotionsordnung der TU gilt für folgende Doktortitel: Dr.-Ing. / Dr.rer.nat. / Dr.phil. / Dr.rer.oec.

Als kostenlose Belegexemplare sind an die Dissertationsstelle der UB abzugeben (hierbei handelt es sich nicht um die Exemplare, die direkt an der Fakultät abzugeben sind):

Veröffentlichungs-Form

Abgab-Ex.
(an UB)

zusätzliche
gedruckte Ex.

Ausnahmen / Anmerkungen

Dissertationsdruck
(Eigendruck)

40

-


Zeitschriftenveröffentlichung
(ungekürzt)

3

-

alternativ: 3 Sonderdrucke

Zeitschriftenveröffentlichung
(kumuliert)

3

-

Einzelveröffentlichungen, jeweils in einem Band zusammengebunden

Verlagspublikation
(Mindest-Auflage 150)

3 
bzw. ang.Anzahl

-

Bei öff. Zuschüssen bzw. Publikation im TU-Verlag in nur gedruckter Form: angemessene Anzahl

Mikrofiche

1 Masterfiche
40 Fiches

3

 

Digitale Dissertation

1 CD

3

Metadaten, Einverständnis- und Datenschutzerklärung erforderlich

 

Bei der Abgabeform Dissertationsdruck arbeitet die UB mindestens 3 Ex. in ihren Bestand ein und schickt 2 Pflichtex. an die Deutsche Nationalbibliothek (bis Juni 2006: Deutsche Bücherei Leipzig) entsprechend dem Gesetz über Die Deutsche Bibliothek bzw. dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (29.6.2006). Weitere Exemplare werden für zusätzliche Pflichtabgaben und für den Tausch mit anderen Hochschulbibliotheken verwendet.

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Digitale Dissertation

Schon kurz nach ihrer Zulassung ist die Abgabe in digitaler Form zum Standard geworden, wenn nicht in einem Verlag veröffentlicht wird. Hierzu beachten Sie bitte das Abgabeverfahren für Digitale Dissertationen.

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Verlagspublikation

Wenn ein gewerblicher Verlag die Verbreitung über den Buchhandel übernimmt, muss eine Mindestauflage von 150 Exemplaren durch die Vorlage einer Verlags-Bescheinigung nachgewiesen werden. Diese Bescheinigung kann auch von Print-On-Demand-Verlagen ausgestellt sein.

Weiterhin ist zu beachten, dass im Impressum der Verlagsauflage folgender Eintrag enthalten sein muss:

        D 83  (D=Dissertation, 83=Bibliotheks-Sigel der TU Berlin).

Von dieser Mindestauflage sind 3 Exemplare bei der Dissertationsstelle abzugeben; sie müssen zusätzlich zum Verlagstitelblatt das Dissertationstitelblatt enthalten (dieses braucht nicht als Teil der Publikation eingebunden sein, sondern kann separat - m gleichen Format - abgegeben werden).

Sonderfälle:

  • Wird für die Verlagspublikation ein Druckkostenzuschuss aus öffentlichen Mitteln gewährt, so ist eine angemessene Anzahl Exemplare abzuliefern. Diese Regel gilt auch für die Veröffentlichung der Dissertation im Universitätsverlag der TU Berlin.
  • Handelt es sich um einen bislang unbekannten Verlag, sind sicherheitshalber - analog zum Eigendruck - 40 Exemplare abzuliefern, um die von der Promotionsordnung geforderte Publizitätspflicht erfüllen zu können.

Welcher Verlag? Bitte beachten Sie unsere Hinweise für die Auswahl eines Verlags.

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Eigendruck (Dissertationsdruck)

  • Für die Abgabe als Eigendruck (Dissertationsdruck) gelten folgende Regeln:
    • Die abzugebenden 40 Exemplare müssen:
    • auf weißem Papier gedruckt (Buch- oder Fotodruck). Das Papier muss alterungsbeständig im Sinne von ISO (DIN-ISO) 9706 sein --> Info Forum Bestandserhaltung
    • fest broschiert oder gebunden sein (keine Ringheftung!)
    • möglichst dem Papierformat DIN A5 bis DIN A4 oder Zwischengrößen entsprechen
    • und müssen das Dissertationstitelblatt enthalten.
  • Diese Exemplare dienen der Publikationspflicht, werden also an andere Bibliotheken oder Hochschulen im Rahmen der Pflichtabgaben und des Hochschulschriftentauschs abgegeben. Außerdem können Interessenten einzelne Exemplare von der Dissertationsstelle gegen eine Schutzgebühr beziehen.
  • Aufbewahrungsfrist: die verbleibenden Restexemplare können die Autoren frühestens 3 Jahre, spätestens 4 Jahre nach Abgabe von der Dissertationsstelle abholen (Versand ist nicht möglich). Danach werden sie über Buchhandlungen / Antiquariate nochmals angeboten oder makuliert.

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Mikrofiches

Neben dem Mikrofiche-Master sind 40 Mikrofiches abzuliefern. Die zu einem Exemplar gehörenden Mikrofiches sind jeweils in einer Hülle unterzubringen. 

Weiterhin sind 3  Dissertationsdrucke abzuliefern; sie müssen auf weißem, alterungsbeständigem, holz- und säurefreiem Papier gedruckt (Buch- oder Fotodruck) sowie fest broschiert oder gebunden (keine Ringheftung!) sein. 

Zur Herstellung von Mikrofiches ist dem beauftragten Unternehmen das Original der Dissertation zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung der technischen Anforderungen nach jeweils geltender DIN 19054 (Mikroplanfilm, Mikrofiche), DIN 19051 (Testbild) und DIN 19070 (Haltbarkeit) ist zu gewährleisten. Bei Abnahme ist durch die/den Doktorand/in zu prüfen, dass keinerlei Informationsverlust vorliegt, gerade bei der Verfilmung von Halbtonvorlagen (Fotos) treten mitunter erhebliche Qualitätsprobleme auf.

Bei schwierigen Vorlagen können Bilder auch auf Seiten im Anhang zusammengefasst und höherwertig verfilmt werden; im Text ist dann für entsprechende Verweise auf den Anhang zu sorgen.

Ein Mikrofiche besteht aus einem Titelfeld und 98 Bildfeldern.

  • Das Titelfeld soll folgende Angaben enthalten: Verfasser, Titel, Hochschulort, Hochschule und Jahr, wie in dem folgenden Beispiel vorgegeben. Lange Titel dürfen abgebrochen werden, die Kürzung wird durch Punktmarkierung (...) gekennzeichnet. Im rechten Teil des Titelfeldes wird die Zählung der zu diesem Titel gehörenden Mikroficheblätter dargestellt.  

  • Bitte halten Sie sich an das folgende Muster:

Schmolke, Margit: Individuelle                            1
Strategie der Gesundheitsförderung ...                   von
Berlin, Techn. Univ., Diss. 2001                          5

Test-
bild

Diss.-
titel-
blatt

Ab-
stract

In-
halts-
verz.

Text-
seite
1

Text-
seite
2

usw.

usw.

usw.

usw.

usw.

usw.

usw.

usw.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Zur  Aufbewahrungsfrist s. bei Eigendruck)

 

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Zeitschriftenveröffentlichung

Voraussetzung ist, dass die Veröffentlichung ungekürzt in einer Zeitschrift oder mehreren Zeitschriften erfolgt oder erfolgte.

Handelt es sich bei der Veröffentlichung um nur einen Zeitschriftenartikel, sind davon 3 Exemplare abzugeben, und zwar entweder komplette Einzelhefte oder Sonderdrucke.
Bei einer kumulierten Veröffentlichung sind ebenfalls 3 Exemplare abzugeben, wobei alle Einzelveröffentlichungen jeweils in einem Band zusammengebunden sein müssen.

In jedem Fall müssen die 3 Exemplare das Dissertationstitelblatt enthalten.

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Dissertations-Titelblatt

In jedem abzugebenden Belegexemplar muss ein spezielles Dissertations-Titelblatt enthalten sein. Hierfür gilt:

  • Die Kennung D 83 (D=Dissertation, 83=Bibliotheks-Sigel der TU Berlin) muss vorhanden sein
  • Erscheinungsjahr: Jahr des tatsächlichen Publizierens (kann also später als das Jahr der Aussprache sein)
  • Englisch- oder anderssprachigen Dissertationen: Formalangaben müssen auch deutschsprachig sein

Beispiele:

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Abstract

Zusätzlich zu den Dissertationsexemplaren muss eine Zusammenfassung (Abstract) von nicht mehr als 1 Seite Umfang (DIN A4) mit der schriftlichen Genehmigung (Unterschrift) von einer/m Gutachter/in abgegeben werden.

Die Zusammenfassung soll in deutscher Sprache verfasst sein; auf dem Kopf der Seite sollen der Name des Verfassers sowie der Titel der Dissertation stehen. 

Hinweis: für die Metadaten bei digitaler Publikationsform ist sowohl ein deutsches als auch ein englisches Abstract erforderlich

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