
Änderungen im Urheberrechtsgesetz ab 1.1.2008 beschneiden die Autorenrechte von Wissenschaftlern.
Zum 1.1. 2008 tritt das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft, das unter anderem die Nutzungsrechte für ältere wissenschaftliche Publikationen ändert. Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie als Autorin/Autor immer im Besitz der Online-Rechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch wenn Sie damals ihrem Verlag sämtliche Nutzungsrechte zur alleinigen Verwertung übertragen haben. Sie können also Ihre Werke ungehindert selbst elektronisch veröffentlichen und müssen bei Ihrem Verlag keine Erlaubnis einholen.
Mit dem neuen Urheberrechtsgesetz wird sich das ändern (§ 137 l Abs. 1 UrhG): Ab 1. Januar 2008 erhalten Verlage rückwirkend die Nutzungsrechte für Online-Publikationen, wenn der entsprechende Verlagsvertrag vor dem 31.12.1994 geschlossen wurde und dem Verlag darin das ausschließliche Nutzungsrecht einräumte. D.h. der Verlag erhält automatisch auch die Rechte auf die Online-Veröffentlichung und kann Ihr Werk als digitale Publikation kostenpflichtig im Internet anbieten.
Wenn Sie als Autorin/Autor weiterhin selbst über Ihre Rechte bestimmen und den gesetzlichen Rechtsübergang an kommerzielle Verlage verhindern möchten, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
Sollten Sie sich für die zweite Variante entscheiden, senden Sie bitte folgende Mitteilung formlos an: openaccess(at)ub.tu-berlin.de
"Hiermit übertrage ich der Technischen Universität Berlin ein einfaches Nutzungsrecht für die Bereitstellung einer elektronischen Version meiner in der Zeit vom 1.1.1966 bis 31.12.1994 erschienenen Fachpublikationen auf dem Publikationsserver der Technischen Universität Berlin." |
Ansprechpartner in der Universitätsbibliothek:
Rüdiger Schneemann Elektronische Dienstleistungen / Universitätsverlag
schneemann(at)ub.tu-berlin.de bzw. 030 / 314 76127
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