Homepage der TU BerlinHomepage der TU Berlin
 
TUB-Login
Sie sind hier: Sonderabteilungen » Universitätsverlag und Hochschulschriften » Pflichtexemplarstelle 
Portalsuche:
>> Anmelden UB-Konto
      

Hochschulschriftentausch- und Pflichtexemplarstelle

Pflichtexemplarstelle: Regelungen

Bundes- und Landesgesetze schreiben verbindlich vor, von welchen Publikationen jeweils wie viele Stücke an welche Institutionen (Zentralbibliotheken) kostenfrei abzugeben sind. Diese Vorschriften gelten für alle Publikationen, ob sie nun vom TU-Verlag, von den wissenschaftlichen Instituten/Einrichtungen oder privat von einzelnen Mitgliedern der TU publiziert werden.

Jeder gewerbliche oder nicht gewerbliche Verleger in der Bundesrepublik Deutschland ist z.B. verpflichtet, von seinen Veröffentlichungen zwei Pflichtexemplare kostenlos an Die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern (Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG) vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338). Hierzu gehören nunmehr auch digitale Publikationsformen (§3, 3: ".. Darstellungen in öffentlichen Netzen"). Prinzipiell gilt das auch für Webauftritte, es wird aber gegenwärtig nur eingeschränkt praktiziert (vgl. BITKOM, DIHK und Nationalbibliothek sorgen für Klarheit)

Für Berlin gilt zusätzlich das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren (PflExG) , wonach ein 'Pflichtexemplar unentgeltlich in handelsüblicher Form an die an die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) abzuliefern ist.

Die TU Berlin schreibt darüber hinaus vor, dass an die Technische Informationsbibliothek - TIB Hannover als 'Zentrale Fachbibliothek der Bundesrepublik Deutschland für Technik und deren Grundlagenwissenschaften' (seit 1959) jeweils ein Pflichtexemplar gehen muss. Weitere Pflichtexemplare sind für die Erfüllung von Tauschvereinbarungen mit anderen Hochschulen vorgesehen, in Abhängigkeit vom jeweiligen Fachgebiet bis zu 15.

Zur Wahrung dieser Verpflichtungen hat der Präsident der TU in seinem Rundschreiben "Veröffentlichungen der TUB - Abgabe an die UB" (zuletzt aktualisiert am  22.2.1993) geregelt, dass "... Druckschriften - insbesondere wenn sie mit Hausmitteln der TUB hergestellt wurden - unmittelbar nach Drucklegung in (mindestens) 10 Exemplaren kostenlos an die UB abzuliefern ..." sind. 

Den Versand der Pflicht- und Tauschexemplare organisiert die Abt. Publikationen der UB.

Nach oben

Hochschulschriftentausch: Regelungen

Mit weiteren Hochschulbibliotheken hat die TU Tauschvereinbarungen von Publikationen vertraglich geschlossen. Die jeweils zuständigen Fachreferenten/innen der Universitätsbibliothek legen - in Absprache mit den Instituten - den Tauschverteiler für Schriftenreihen bzw. Einzelveröffentlichungen fest. Den Versand übernimmt dann die Abteilung für Publikationen der UB.

Nach oben

Technische Universitäten in Deutschland

Bei der Auswahl der Tauschpartner finden die anderen Technischen Universitäten / Hochschulen in Deutschland bzw. Universitäten / Hochschulen mit Schwerpunkten in Technik an erster Stelle Berücksichtigung:

Nach oben

Technische Universitäten im Ausland

Insbesondere mit folgenden Universitäten im Ausland gibt es Tauschbeziehungen: 

Nach oben