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Juristische Hinweise für Digitale Publikationen

Bitte beachten Sie auch diese Seiten:

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Zugriffsrechte / Lizenzen

Das Urheberrecht verbleibt immer beim Autor. Ihm steht es frei, über das Nutzungsrecht seiner Publikation zu entscheiden.

Die TU Berlin unterstützt als Mitglied diverser Verbände (Hochschulrektorenkonferenz-HRK, Deutschen Bibliotheksverband-DBV) das freie Publizieren im Internet (--> Open Access) und stellt hierfür Ressourcen zur Verfügung:

Alle Autoren/innen werden deshalb gebeten, auf dem Opus-Server ihre Publikation frei zur Verfügung zu stellen. Auf der Webseite zur Creative Commons Lizenz http://creativecommons.org/license/?lang=de sind Hinweise und Zusammenstellungen, welche Lizenz für welche Freigabe geeignet ist. Die für unseren Server momentan vorhandene Lizenzen haben wir im nächsten Absatz zusammengestellt.

Noch ein wichtiger Hinweis: in der Regel ist das Einstellen einer digitalen Version auf dem eigenen Hochschulserver auch für die Publikationen möglich, die in einem kommerziellen Verlag erschienen sind, dem also das Nutzungsrecht übertragen worden ist. Die Sherpa/Romeo-Liste gibt darüber Auskunft, welche Verlage welche Rechte frei gegeben haben (s.a. Selbstarchivierung)

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Vergabe einer Lizenz

Auf dem Opus-Server der TU Berlin werden nur Publikationen akzeptiert, bei denen folgende Basisrechte sowohl für den Volltext als auch die Metadaten gewährt sind:

  • Erstellen von Kopien und Ausdrucken für den eigenen wissenschaftlichen oder nichtkommerziellen Gebrauch
  • Weitergabe an den Dokumentenserver der Deutschen Nationalbibliothek sowie weitere fachlich oder regional in Frage kommende Dokumentenserver
  • Konvertieren in andere Formate zum Zweck der Langzeitarchivierung

Im Moment des Hochladens der Publikation (= Anmelden auf den Opus-Server) muss das Nutzungsrecht (Lizenz) definiert werden. darüber entscheidet der/die Autor/in; hierfür stehen 6 unterschiedliche Lizenztypen zur Verfügung.

Die ersten 2 sind bislang in der Regel genommen worden, entsprechen aber nur noch bedingt (die 2. garnicht) den Zielen der inzwischen weltweit sich stark entwickelnden Open Access-Bewegung:

1) Minimallizenz mit PoD (Print-on Demand) - Typ Dissertation:
Ausdruck der Publikation (oder von Teilen) über ein Serviceprogramm der UB oder einen externen Dienstleister.

  • Hinweis: bei Dissertationen und Habilitationen ist das nicht einschränkbar, weil sonst der Publikationspflicht (vgl.  Promotionsordnung) nicht korrekt nachgekommen wird.

2) Minimallizenz ohne PoD - Typ Lehrbuch

  • Diese Lizenz kann auf keinen Fall für Dissertationen oder  Habilitationen angewendet werden, weil sie der erforderlichen Publikationspflicht widerspricht.
  • Sie wird bei den anderen Publikationstypen nur in Ausnahmefällen akzeptiert, weil sonst das Prädikat "Open Access" nicht vergeben werden kann, dem die TU sich gegenüber verpflichtet fühlt.
    Die TU ist u.a. Partner im open-access.net

Die folgenden 4 beruhen auf der Vergabe einer Creative Commons (CC) Lizenz, die international gebräuchlich sind (-->weitere Infos), um Klarheit über die Freigabe der Verwertungsrechte durch die Autoren/innen zu haben:
 

3) Standardlizenz eingeschränkt: Typ CC by-nc-nd

  • Namensnennung erforderlich | Kommerziell nein | Weiterbearbeitung nein | PoD ja
    -->Info

4) Standardlizenz: Typ CC by-nc-sa

  • Namensnennung erforderlich | Kommerziell nein | Weiterbearbeitung nur unter gleichen Bedingungen erlaubt | PoD ja 
    -->Info

5) Open Access: Typ CC by-sa

  • Namensnennung erforderlich | Kommerziell ja | Weiterbearbeitung nur unter gleichen Bedingungen erlaubt | PoD ja 
    -->Info

6) Open Access maximal: Typ CC by

  • Namensnennung erforderlich | Kommerziell ja | Weiterbearbeitung erlaubt | PoD ja 
    -->Info

Da sich die CCL weiter entwickeln, sind weitere Versionen möglich; für eine andere Lizenz wenden Sie sich bitte an unser Team.

 

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Urheberrecht

Das Internet ist - natürlich - kein rechtsfreier Raum. Speziell das Urheberrecht ist für digitale Publikationen wichtig.

Weiterführende Hinweise (allgemein):

Zusammenstellungen:

Mailinglisten, Kommentare, FAQ:

Sonderfall Abbildungen:

Sonderfall § 51 Großzitat:

Sonderfall § 52a Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung:

Sonderfall §53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:

Sonderfall § 137l Übergangsregelung für neue Nutzungsarten:

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Selbstarchivieren

Das Selbstarchivieren, die Einstellung der eigenen digitalen Publikationen auf dem Server der eigenen Hochschule (institutionelles Repository) ist häufig möglich. Die meisten großen Verlage lassen inzwischen Postprints oder Preprints zu (z.T. mit gewissen Einschränkungen hinsichtlich Format oder Aktualität). Aktuelle Hinweise liefern Suchen in

  • SHERPA/ROMEO Liste (deutsch)
    • Für RoMEO wurden von DINI 4 Farbcodes entwickelt, um die die Selbstarchivierungs-Rechte zu unterscheiden:
      • grau: Die Archivierung ist offiziell nicht erlaubt.
      • gelb: Das Archivieren von Pre-Print-Dokumenten (d.h. vor der Begutachtung erstellte Entwürfe) ist gestattet.
      • grün: Das Archivieren von Pre-Print- und Post-Print-Dokumenten ist gestattet.
      • blau: Das Archivieren von Post-Print-Dokumenten (d.h. nach der Begutachtung erstellte Endfassung) ist gestattet.
  • SHERPA/ROMEO list (englisch)

Weitere Informationen zum >>Urheberrecht

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Zitieren / Plagiate

Das Internet bietet die Bequemlichkeit, Textpassagen oder Grafiken aus anderen Digitalen Angeboten in die eigene Arbeit zu kopieren, wenn man sich darauf beziehen will. Ganz wichtig dabei ist aber:

  • Vergessen Sie auf keinen Fall, Umfang des Zitats und Fundstelle genau anzugeben, so viel Zeit muss sein
  • Beachten sie peinlich genau das Urheberrecht. Auch (zeitweise) kostenfreie Angebote (z.B. Stadtplandienst) dürfen nicht ohne weiteres übernommen werden. Weitere Informationen: Abmahnung Internet.

Wenn Sie das unterlassen, schmücken Sie sich 'mit fremden Federn'. Das ist nicht nur unehrenhaft, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen:

Hier einige Hinweise zum richtigen Zitieren (aus gedruckten bzw. digitalen Publikationen):

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