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Autoreninformationen

  • Wollen Sie Autor/in unseres Verlages werden?
    • Gehören Sie zur TU Berlin und überlegen sich, Ihre Publikation in einem Verlag zu veröffentlichen?
    • Interessiert Sie das Angebot des Universitätsverlags der TU Berlin (s.a. Leitbild)
    • Möchten Sie über Kosten und noch zu erbringende Vorarbeiten besser informiert sein?
    • Wissen Sie schon konkret, dass Sie in einer Schriftenreihe des TU-Verlags publizieren wollen?
  • Wenn das auf Sie zutrifft, geht es so weiter:
    • Autoreninformationen (PDF, 42,6 KB) (351 KB): in diesem Informationsblatt haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
    • Füllen Sie bitte das Formular Voranfrage aus und senden es ab.
    • Wir melden uns dann bei Ihnen für eine Terminabsprache.
    • Als endgültige Vereinbarung wird dann ein Vertrag abgeschlossen.

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Warum publizieren?

"Publizieren ist Pflicht" - wer wissenschaftlich arbeitet, muss publizieren. Einige Gründe:

  • Formalien: für Dissertationen und Habilitationen gibt es eine Publikationspflicht, die in den Promotionsordnungen festgelegt ist.
  • Förderungsbedingungen: für Forschungsprojekte schreibt der Drittmittelgeber in der Regel eine Publikation (Abschlussbericht) vor.
  • Renommee: wer nicht publiziert, wird nicht wahrgenommen (qualitatives Argument).
  • Impactfaktor: wer nicht zitiert wird, gilt nichts (quantitatives und qualitatives Argument).
  • Hinweise zum Weiterlesen:: 

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Wissenschaftliches Schreiben

  • Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens:
  • Qualitätskriterien:
    • DFG: Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft"
      • im Buchhandel: ISBN 3-527-27212-7 Wiley-VCH, 1998
      • als PDF im Web
    • In engem Zusammenhang mit einer Publikation stehen die Gütekriterien wissenschaftlicher Arbeit Wissenschafts-Kriterien vgl. Forum Qualitative Sozialforschung

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Zitieren / Plagiate

Das Internet bietet die Bequemlichkeit, Textpassagen oder Grafiken aus anderen Digitalen Angeboten in die eigene Arbeit zu kopieren, wenn man sich darauf beziehen will. Ganz wichtig dabei ist aber:

  • Vergessen Sie auf keinen Fall, Umfang des Zitats und Fundstelle genau anzugeben, so viel Zeit muss sein
  • Beachten sie peinlich genau das Urheberrecht. Auch (zeitweise) kostenfreie Angebote (z.B. Stadtplandienst) dürfen nicht ohne weiteres übernommen werden. Weitere Informationen: Abmahnung Internet.

Wenn Sie das unterlassen, schmücken Sie sich 'mit fremden Federn'. Das ist nicht nur unehrenhaft, sondern hat auch rechtliche Konsequenzen:

Hier einige Hinweise zum richtigen Zitieren (aus gedruckten bzw. digitalen Publikationen):

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Digital oder Papier?

Bitte informieren Sie sich >>hier

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Satz und Druck

Bitte informieren Sie sich >>hier

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ISBN / ISSN

Der Universitätsverlag der TU Berlin verfügt über einen eigenen ISBN-Bereich, unterscheidet sich also für den Buchhandel und die Fachwelt nicht von anderen Verlagen.

ISBN bedeutet International Standard Book Number und ist definiert in ISO Standard 2108. Jede ISBN besteht aus 5 Teilen: Präfix, Gruppe, Verlag, Einzeltitel, Prüfziffer. Die ersten drei Teile sind für alle Titel des Universitätsverlags der TU Berlin gleich: 978-3-7983-.. Den Präfix gab es bei der bis 2005 gültigen 10-stelligen ISBN nicht. Die folgende 3 bedeutet deutschsprachiges Herkunftsland, die 7983 ist bei der ISBN-Agentur für die Bundesrepublik Deutschland für den Universitätsverlag der TU Berlin reserviert.

Jeder einzelne Titel wird dorthin gemeldet, damit er in den Datenbanken und Katalogen des Buchhandels nachgewiesen werden kann, z.B. dem Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB). Damit ist weltweit für den Buchhandel eine eindeutige Identifizierung als Bestellgrundlage gegeben.

Werden Publikationen in verschiedenen Formaten angeboten, steht das entsprechende Format in Klammern hinter der ISBN:
      ISBN 978-3-7983-.... (gebundene Ausgabe)
      ISBN 978-3-7983-.... (Online-Version)

Schriftenreihen erhalten zusätzlich eine ISSN ( International Standard Serial Number ); diese muss jedesmal neu beim Nationalen ISSN-Zentrum für Deutschland, der Deutschen Nationalbibliothek, beantragt werden.

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VG Wort

Vergessen Sie nicht, Ihre Publikation bei der VG WORT anzumelden (bei Büchern spätestens 3 Jahre ab Publikationsjahr, bei Artikeln 2 Jahre). Sie partizipieren an der Ausschüttung im Jahr nach der Einreichung, sofern die Publikation vergütungsfähig ist. 2010 war das Fall, wenn die Verbreitung durch den Katalognachweis in 5 Bibliotheksstandorten, die zu wenigstens 2 unterschiedlichen regionalen Verbundkatalogen gehören, nachweisbar war. (vgl. Verteilungsplan Wissenschaft Juni 2010)

Bitte beachten Sie auch unsere entsprechenden Hinweise für Digitale Publikationen.

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Finanzierung

Da der Universitätsverlag der TU Berlin kostenrelevante Tätigkeiten wie Vertrieb, Versand, Lagerhaltung, Marketing übernimmt, bleibt für die Autoren/Herausgeber die Abdeckung der Druckkosten als wesentlicher Punkt.

Für einen Teil steht Ihnen die bei den Dienstleistungen erwähnte Finanzierungshilfe zur Verfügung; um die Abdeckung der restlichen Kosten müssen Sie sich aber selbst bemühen. Hierfür können Haushaltsmittel der Fakultäten oder Institute, Drittmittel aus Forschungsprojekten, externe Zuschüsse oder auch private Mittel eingesetzt werden.

Weitere Finanzierungstipps finden Sie auf der Seite unserer Dissertationsstelle.

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Verlagsvertrag

Um die vertraglichen Beziehungen zwischen Verlag, Autor und Herausgeber klar festlegen zu können, haben wir folgende Vertragsformulare (PDF) entwickelt:

Bitte prüfen Sie vor einem Auftrag an uns diese Texte.

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Weitere Juristische Hinweise

  • Urheberrecht: Einige Links auf gut verständliche Hinweise zu den Themen Autorenrechte, Internetrecht, Urheberrecht finden Sie auf der Seite Juristische Hinweise für Digitale Publikationen
  • Patente, Lizenzen, Urheberleitfaden: sofern Gewerbliche Schutzrechte betroffen sind, informieren Sie sich bitte an der TU bei dem Servicebereich Kooperationen Patente Lizenzen (KPL)
  • Titelschutz: Buchtitel sind markenrechtlich geschützt, wenn sie neu sind und eine eigene Kennzeichnungskraft besitzen. Titelschutz entsteht automatisch mit der Ingebrauchnahme eines Titels oder durch die Schaltung einer sog. Titelschutzanzeige. "Wer zu erst kommt, mahlt zuerst": dieses Prinzip kommt zum Tragen. Um Titelschutzverletzungen zu vermeiden, sollte vorab geprüft werden, ob ein in Aussicht genommene Titel nicht bereits belegt ist, z.B. über VLB. Weitere Infos:
    Börsenverein des Deutschen Buchhandels

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