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Benutzung

Die Benutzung der Bestände des Universitätsarchivs der Technischen Universität Berlin unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen des Archivgesetzes des Landes Berlin - ArchGB vom 29. November 1993 (GVBl. Nr.65 S. 576ff), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2001 (GVBl., 57. Jg, Nr. 44). Zusätzlich gelten die Ergänzenden Verwaltungsrichtlinien zur Rahmenbenutzungsordnung  für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin vom 21. August 2006. Weitere >>Gesetze und Verordnungen können ebenfalls gewisse Auswirkungen auf die Benutzung haben.

Das Universitätsarchiv steht allen offen, die wissenschaftlich forschen, zur Aufklärung und zum Verständnis von Geschichte und Gegenwart beitragen, sowie Personen, die ihre berechtigten Belange sichern wollen oder Informationen für die Gesetzgebung, die Rechtsprechung oder für Verwaltungsangelegenheiten benötigen.

Weiterhin ist Folgendes zu beachten:

  • Personenbezogenes Archivgut kann nur unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen benutzt werden.
  • Für die Benutzung von Akten, die noch der gesetzlich vorgegebenen 30jährigen Schutzfrist unterliegen (ArchGB, § 8 (2)), ist eine durch ein formloses Schreiben zu beantragende besondere Genehmigung des Universitätspräsidenten erforderlich. 

 
Voraussetzung für die Benutzung der Bestände des Universitätsarchivs ist ein ausgefüllter Benutzerantrag. Diesen erhalten Sie im Universitätsarchiv.

Planen Sie einen Archivbesuch, richten Sie bitte in jedem Fall eine schriftliche Anfrage an das Universitätsarchiv unter universitaetsarchiv(at)ub.tu-berlin(dot)de. Je genauer Sie Ihr Anliegen beschreiben, desto genauer können wir für Sie im Vorfeld recherchieren und Ihren Besuch vorbereiten.

Für Benutzungen im Universitätsarchiv ist immer eine schriftliche oder telefonische Voranmeldung erforderlich.

 
Hinweise zum Zitieren finden Sie >>hier

Reproduktionen von Dokumenten können bestellt werden, wenn weder rechtliche noch konservatorische Bedenken bestehen. >>Gebührenliste

 

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