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Raum-Ordnung

 (früher: Carrel-Ordnung)

Ordnung für die Vergabe und Nutzung von Einzelarbeitskabinen,  Gruppenarbeitsräumen, abschließbaren Bücherwagen, Bücher- und Medienboxen für die Universitätsbibliotheken der Technischen Universität und der Universität der Künste Berlin im VOLKSWAGEN-Haus und für die Bereichsbibliotheken der UB der TU Berlin

(Raum-Ordnung) (Stand: 01.01.2013)

  1. Einzelarbeitskabinen (Carrels)
    1. In den Universitätsbibliotheken im VOLKSWAGEN-Haus
      1. In den Universitätsbibliotheken im VOLKSWAGEN-Haus stehen den Studierenden von TU und UDK kostenlos Einzelarbeitskabinen für die Anfertigung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten zur Verfügung. Als solche gelten: Diplomarbeiten, Staatsexamensarbeiten, Magisterarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten, sowie Promotions- oder Habilitationsarbeiten. Bei Übernahme eines Carrels ist der Nachweis der Anfertigung einer zuvor genannten wissenschaftlichen Abschlussarbeit vorzulegen.
      2. Die Ausgabe und Rückgabe des Schlüssels erfolgt gegen Unterschrift am Informationszentrum in der 1. Etage der Universitätsbibliothek im Volkswagen-Haus. Der Schlüssel ist täglich abzuholen und wieder abzugeben.
      3. Eine Einzelarbeitskabine wird nur an eine Person für ein Semester vergeben. Eine weitere Person kann von dem/der Nutzungsberechtigten zur Mitnutzung bevollmächtigt werden. Für die zweite nutzungsberechtigte Person gelten die Festlegungen aus 1.1.
      4. Die Vergabe erfolgt gegen schriftliche Anerkennung dieser Ordnung.
      5. Die Bewerbung für die Nutzung der Einzelarbeitskabinen erfolgt online über die Internet-Seiten der UB bei der Hauptabteilungsleitung Benutzungsdienste der TU. Die Bewerbung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn des Semesters eingegangen sein und gilt nur für dieses Semester. Gibt es mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Einzelarbeitskabinen, erfolgt die Vergabe durch Losverfahren. Es wird keine Warteliste geführt. Wird eine Einzelarbeitskabine vor Ablauf des jeweiligen Semesters frei, so wird diese unter allen Bewerberinnen und Bewerbern dieses Semesters erneut durch Losverfahren vergeben.
      6. Wird der Arbeitsraum nicht mehrmals wöchentlich genutzt, so kann das Nutzungsrecht entzogen werden. Abwesenheiten ab 2 Wochen sind im Informationszentrum (1. Etage) bekannt zu geben. Dauert die Abwesenheit länger als 4 Wochen, ist das Carrel zu räumen.
      7. Die Nutzerinnen und Nutzer der Einzelarbeitskabinen sind berechtigt, bis zu 10 Medieneinheiten aus dem Präsenzbestand der Universitätsbibliotheken im Arbeitsraum aufzubewahren. Diese Medieneinheiten müssen täglich bei Verlassen der Bibliothek wieder aus dem Arbeitsraum entfernt werden. Gleiches gilt für Medien aus dem ausleihbaren Bestand. Sollen diese länger genutzt werden, sind die Medien ordnungsgemäß zu entleihen. Die Universitätsbibliotheken sind berechtigt, in Arbeitsräumen befindliche Medien aus dem Präsenzbestand bzw. nicht ausgeliehene Medien sofort zurückzufordern bzw. nach Schließung der Universitätsbibliotheken aus den Carrels zu nehmen.
      8. Den Nutzerinnen und Nutzern von Arbeitsräumen wird gestattet, technische Arbeitsmittel wie Laptop, Notebook oder Diktiergerät mitzubringen und zu nutzen, nicht aber: Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder ähnlichen Zwecken dienende Geräte. Für durch die Nutzung entstehende Schäden haften die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Arbeitsräume, bei mehreren Personen die bzw. der Verantwortliche.
      9. Für Gegenstände jeder Art, die von den Nutzerinnen und Nutzern in die Arbeitsräume eingebracht werden, übernehmen die Universitätsbibliotheken keine Haftung.
      10. Die vorgefundene Möblierung darf nicht verändert werden, es dürfen keine zusätzlichen Stühle aus dem Freihandbereich in die Carrels gestellt werden. Wände und Türen dürfen nicht beklebt oder verhängt werden.
      11. Für das Verhalten in den Einzelarbeitskabinen gelten die in § 9 der Rahmenbenutzungsordnung enthaltenen Regelungen entsprechend.
      12. Die Nutzerinnen und Nutzer sind beim Verlassen der Arbeitsräume dafür verantwortlich, dass dort Fenster und Türen verschlossen und das Licht sowie eingebrachte technische Geräte ausgeschaltet bzw. wieder entfernt sind.
      13. Wird der Arbeitsraum zum jeweiligen Ende des Überlassungszeitraumes nicht rechtzeitig geräumt, sind die Universitätsbibliotheken berechtigt, die Räumung vorzunehmen.
      14. Bei Schlüsselverlust werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer die Kosten für ein neues Schloss sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt. Alle Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnungen gelten analog.
      15. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliotheken sind jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren. Wird ein Verstoß festgestellt, kann das Nutzungsrecht entzogen werden, und es ist ggf. Schadenersatz zu leisten. Das Nutzungsrecht kann auch entzogen werden, wenn gegen die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin in der jeweils geltenden Fassung verstoßen wird oder wenn das Benutzerkonto gesperrt ist.
    2. In der Bereichsbibliothek Physik
      1. In der BB Physik stehen Studierenden mit gültigem Bibliothekasuweis, bevorzugt von der TU, kostenlos Einzelarbeitskabinen für das wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung.
      2. Die Ausgabe und Rückgabe des Schlüssels erfolgt gegen Unterschrift an der Ausleihtheke der BB Physik. Der Schlüssel ist täglich abzuholen und wieder abzugeben.
      3. Eine Einzelarbeitskabine wird nur an eine Person für zwei Monate vergeben. Eine weitere Person kann von dem/der Nutzungsberechtigten zur Mitnutzung bevollmächtigt werden. Für die zweite nutzungsberechtigte Person gelten die Festlegungen aus 1.2.1.
      4. Die Vergabe erfolgt gegen schriftliche Anerkennung dieser Ordnung.
      5. Die Bewerbung für die Nutzung der Einzelarbeitskabinen erfolgt online über die Internet-Seiten der BB. Vormerkungen sind möglich. Gibt es mehr Bewerbungen als zur Verfügung stehende Einzelarbeitskabinen, werden TU-Studierende bevorzugt, zuerst diejenigen während der Anfertigung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten. Als solche gelten: Diplomarbeiten, Staatsexamensarbeiten, Magisterarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten, sowie Promotions- oder Habilitationsarbeiten. Bei Übernahme eines Carrels ist der Nachweis der Anfertigung einer zuvor genannten wissenschaftlichen Abschlussarbeit vorzulegen.
      6. Wird der Arbeitsraum nicht mehrmals wöchentlich genutzt, so kann das Nutzungsrecht entzogen werden. Abwesenheiten ab 2 Wochen sind an der Ausleihtheke der BB Physik bekannt zu geben. Dauert die Abwesenheit länger als 4 Wochen, ist das Carrel zu räumen.
      7. Die Nutzerinnen und Nutzer der Einzelarbeitskabinen sind berechtigt, bis zu 10 Medieneinheiten aus dem Präsenzbestand der BB im Arbeitsraum aufzubewahren. Diese Medieneinheiten müssen täglich bei Verlassen der Bibliothek wieder aus dem Arbeitsraum entfernt werden. Gleiches gilt für Medien aus dem ausleihbaren Bestand. Sollen diese länger genutzt werden, sind die Medien ordnungsgemäß zu entleihen. Die BB Physik ist berechtigt, in Arbeitsräumen befindliche Medien aus dem Präsenzbestand bzw. nicht ausgeliehene Medien sofort zurückzufordern bzw. nach Schließung der BB Physik aus den Carrels zu nehmen.
      8. Den Nutzerinnen und Nutzern von Arbeitsräumen wird gestattet, technische Arbeitsmittel wie Laptop, Notebook oder Diktiergerät mitzubringen und zu nutzen, nicht aber: Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder ähnlichen Zwecken dienende Geräte. Für durch die Nutzung entstehende Schäden haften die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Arbeitsräume, bei mehreren Personen die bzw. der Verantwortliche.
      9. Für Gegenstände jeder Art, die von den Nutzerinnen und Nutzern in die Arbeitsräume eingebracht werden, übernimmt die BB Physik keine Haftung.
      10. Die vorgefundene Möblierung darf nicht verändert werden, es dürfen keine zusätzlichen Stühle aus dem Freihandbereich in die Carrels gestellt werden. Wände und Türen dürfen nicht beklebt oder verhängt werden.
      11. Für das Verhalten in den Einzelarbeitskabinen gelten die in § 9 der Rahmenbenutzungsordnung enthaltenen Regelungen entsprechend.
      12. Die Nutzerinnen und Nutzer sind beim Verlassen der Arbeitsräume dafür verantwortlich, dass dort Türen verschlossen und das Licht sowie eingebrachte technische Geräte ausgeschaltet bzw. wieder entfernt sind.
      13. Wird der Arbeitsraum zum jeweiligen Ende des Überlassungszeitraumes nicht rechtzeitig geräumt, ist die BB Physik berechtigt, die Räumung vorzunehmen.
      14. Bei Schlüsselverlust werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer die Kosten für ein neues Schloss sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt. Alle Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnungen gelten analog.
      15. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BB Physik sind jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren. Wird ein Verstoß festgestellt, kann das Nutzungsrecht entzogen werden, und es ist ggf. Schadenersatz zu leisten. Das Nutzungsrecht kann auch entzogen werden, wenn gegen die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin in der jeweils geltenden Fassung verstoßen wird oder wenn das Benutzerkonto gesperrt ist.

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  1. Gruppenarbeitsräume
    1. GRUPPENARBEITSRÄUME (1. - 4. ETAGE)
      1. Gruppenräume werden kostenlos bevorzugt an Mitglieder von TU und UdK, die über einen gültigen Bibliotheksausweis (TU-Studierende: Studierendenausweis) verfügen, vergeben.
        Die Vergabe erfolgt gegen schriftliche Anerkennung dieser Ordnung.
        Die Reservierung/Vergabe ist möglich für höchstens 6 Stunden pro Tag, ggf. auch für maximal 3 Tage hintereinander an Gruppen von mindestens zwei und höchstens acht Personen. Die Kleingruppenarbeitsräume werden an mindestens zwei und höchstens vier Personen vergeben. Aus der Gruppe muss eine Verantwortliche oder ein Verantwortlicher benannt werden.
        Die Anmeldung erfolgt im Informationszentrum in der 1. Etage. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen und nur an natürliche Personen zum Zwecke der Erstellung von Gemeinschaftsarbeiten im Rahmen des Hochschulstudiums oder an Lerngruppen zur Prüfungsvorbereitung.
        Sollte der Schlüssel 30 Minuten nach Beginn der Reservierung noch nicht abgeholt worden sein, verfällt der Anspruch auf die Nutzung des Raumes zu diesem Termin.
        Der Kleingruppenraum 212 h kann kurzfristig und ohne Anmeldung an behinderte Studierende vergeben werden, die mit einem Betreuer/einer Betreuerin arbeiten wollen; die in Absatz 1 genannten Regeln gelten. Andere Nutzerinnen und Nutzer, auch solche, die reserviert haben, müssen den Raum dann frei geben.
      2. Das Nutzungsrecht an Arbeitsräumen ist grundsätzlich nicht an Dritte übertragbar. Die Nutzerinnen und Nutzer von Arbeitsräumen sind berechtigt, bis zu 10 Medieneinheiten aus dem Präsenzbestand der Universitätsbibliotheken im Arbeitsraum aufzubewahren. Diese Medieneinheiten müssen bei Verlassen des Raumes entfernt werden. Medieneinheiten, die sich am nächsten Öffnungstag noch in den Gruppenarbeitsräumen befinden, werden vom Bibliothekspersonal ausgeräumt und zurück an ihren Standort gestellt
      3. Den Nutzerinnen und Nutzern von Arbeitsräumen wird gestattet, technische Arbeitsmittel wie Laptop, Notebook oder Diktiergerät mitzubringen und zu nutzen, nicht aber: Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder ähnlichen Zwecken dienende Geräte. Für durch die Nutzung entstehende Schäden haften die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer der Arbeitsräume, bei mehreren Personen die bzw. der Verantwortliche
      4. Für Gegenstände jeder Art, die von den Nutzerinnen und Nutzern in die Arbeitsräume eingebracht werden, übernehmen die Universitätsbibliotheken keine Haftung.
      5. Die vorgefundene Möblierung darf nicht verändert werden, es dürfen keine zusätzlichen Stühle aus dem Freihandbereich in die Gruppenarbeitsräume gestellt werden. Wände und Türen dürfen nicht beklebt oder verhängt werden.
      6. Für das Verhalten in den Gruppenarbeitsräumen gelten die in § 9 der Rahmenbenutzungsordnung enthaltenen Regelungen entsprechend.
      7. Die Nutzerinnen und Nutzer sind beim Verlassen der Arbeitsräume dafür verantwortlich, dass dort Fenster und Türen verschlossen und das Licht sowie eingebrachte technische Geräte ausgeschaltet bzw. wieder entfernt sind.
      8. Bei Schlüsselverlust werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer die Kosten für ein neues Schloss sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt. Alle Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnungen gelten analog.
      9. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliotheken sind jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren. Wird ein Verstoß festgestellt, kann das Nutzungsrecht entzogen werden, und es ist ggf. Schadenersatz zu leisten. Das Nutzungsrecht kann auch entzogen werden, wenn gegen die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin in der jeweils geltenden Fassung verstoßen wird oder wenn das Benutzerkonto gesperrt ist.

    2. AV-GRUPPENRAUM (4. ETAGE)
      Der AV-Gruppenraum steht Mitgliedern der TU und der UdK montags bis freitags von 10-18 Uhr zur Verfügung.
      Die Vergabe des AV-Gruppenraumes erfolgt für höchstens 4 Stunden pro Tag an Gruppen von mindestens drei und höchstens sechzehn Personen zum Zwecke der nicht öffentlichen Sichtung von audiovisuellen Medien für Wissenschaft, Forschung und Lehre an TU und UdK.
      Aus urhebrrechtlichen Gründen dürfen von TU-Angehörigen ausschließlich käuflich erworbene AV-Medien aus unseren Beständen an Mehrfachplätzen genutzt werden.
      Mitgebrachte AV-Medien aus anderen oder privaten Beständen dürfen nur dann genutzt werden, wenn diese im Rahmen des Studiums erstellt wurden oder für das Studium benötigt werden. Anderweitige Nutzung solcher AV-Medien ist nicht gestattet.
      Vor der Nutzung des AV-Gruppenraumes ist eine Person aus der Gruppe zu benennen, die sich schriftlich zur Prüfung und Einhaltung aller urheberrechtlichen Regelungen sowie zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Geräte verpflichtet. Diese verantwortliche Person ist auch für das angemessene Verhalten der Gruppe im AV-Gruppenraum zuständig und hat insbesondere bei der Einstellung der Lautstärke darauf zu achten, dass andere Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer nicht gestört werden.
      Der AV-Gruppenraum wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mediathek für die angemeldete Gruppe nach Leistung der Unterschrift durch die verantwortliche Person aufgeschlossen. Bei Verlassen des Raumes ist dies den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Mediathek unverzüglich mitzuteilen, damit der Raum zugeschlossen werden kann.
      Eventuelle Schäden an den Geräten sind unverzüglich in der Mediathek zu melden.
      Sollte sich die Gruppe 30 Minuten nach Beginn der Reservierung noch nicht in der Mediathek gemeldet haben, verfällt der Anspruch auf die Nutzung des Raumes zu diesem Termin.

    3. ELTERN-KIND-RAUM (1. ETAGE)
      Der Raum ist dafür eingerichtet, Eltern mit Kindern (vgl. 2.1) eine Arbeitsmöglichkeit zu bieten. Er kann von maximal zwei Eltern-Kind-Gruppen gleichzeitig genutzt werden. Eine Reservierung ist möglich. Die tägliche Nutzungszeit pro Gruppe kann auf höchstens 6 Stunden pro Tag und maximal 3 Tage hintereinander begrenzt werden. Die Anmeldung erfolgt im Informationszentrum, der Schlüssel wird gegen Unterschrift ausgehändigt.
      Elektrische Haushaltsgeräte wie z.B. Fläschchenwärmer dürfen in den Eltern-Kind-Raum nicht mitgenommen werden.
      Die Universitätsbibliotheken übernehmen keine Betreuungs- oder Beaufsichtigungsaufgaben.
      Der Raum muss nach der Nutzung aufgeräumt und in ordentlichem Zustand hinterlassen werden.
      Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Die UB übernimmt keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.
      So lange keine Eltern-Kind-Gruppen den Raum nutzen, wird er als Gruppenarbeitsraum gemäß 2.1 unter Vorbehalt vergeben.
      Bei Schlüsselverlust werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer die Kosten für ein neues Schloss sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt.
      Alle Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnungen gelten analog.

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  1. Abschließbare Bücherwagen
    1. In den Universitätsbibliotheken im VOLKSWAGEN-Haus und den TU-Bereichsbibliotheken Architektur und Kunstwissenschaft und Physik stehen Studierenden von TU und UdK abschließbare Bücherwagen kostenlos zur Verfügung. Diese werden für zwei Monate vergeben und wie Bücher an die Nutzerinnen und Nutzer ausgeliehen. Vormerkungen sind möglich. Vormerkung, Abholung und Abgabe der Bücherwagen erfolgen an der Informationstheke der 3. Etage bzw. in der Ausleihe der jeweiligen Bereichsbibliothek. Die Schlüssel verbleiben während der Leihfrist bei den Nutzerinnen und Nutzern. Sollten Wagen und Schlüssel nicht fristgerecht zurückgegeben werden, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt (vgl. Gebührenordnung § 5). Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine Rückgabe, sind die Bibliotheken berechtigt, die Räumung vorzunehmen.
      Alle Bestimmungen für die Ausleihe von Medien der Benutzungs- und Gebührenordnungen gelten analog.
    2. Aufbewahrt werden dürfen ausschließlich private und ausgeliehene Medien. Diese müssen so hineingelegt werden, dass von außen erkennbar ist, ob es sich um Bestand der UB der TU oder UdK Berlin handelt. Der Buchrücken muss sichtbar sein.
    3. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich nicht an Dritte übertragbar.
    4. Für durch die Nutzung entstehende Schäden haften die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer.
    5. Für Gegenstände jeder Art, die von den Nutzerinnen und Nutzern in die Bücherwagen eingebracht werden, übernehmen die Universitätsbibliotheken keine Haftung.
    6. Bei Schlüsselverlust werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer die Kosten für ein neues Schloss sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt.
    7. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliotheken sind jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren. Wird ein Verstoß festgestellt, kann der Bücherwagen geräumt und/oder das Nutzungsrecht entzogen werden, und es ist ggf. Schadenersatz zu leisten. Das Nutzungsrecht kann auch entzogen werden, wenn gegen die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin in der jeweils geltenden Fassung verstoßen wird oder wenn das Benutzerkonto gesperrt ist.

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  1. Abschließbare Bücherboxen in den Freihandbereichen der Etagen 1-4 sowie im Zeitschriftenfreihandmagazin
    1. In den Universitätsbibliotheken im VOLKSWAGEN-Haus stehen allen Nutzerinnen und Nutzern mit gültigem Bibliotheksausweis abschließbare Bücherboxen kostenlos zur Verfügung. Diese werden für zwei Wochen vergeben. Vormerkungen und Verlängerungen sind nicht möglich. Die Schlüsselaus- und -rückgabe erfolgt für die Etagen 1 – 4 an der jeweiligen Information, sowie für das Untergeschoss in der Leihstelle. Die Schlüssel werden wie andere Medien an die Nutzerinnen und Nutzer ausgeliehen und verbleiben während der Leihfrist bei ihnen. Sollte die Schlüsselrückgabe nicht fristgerecht erfolgen, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt (vgl. Gebührenordnung § 5). Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine Rückgabe, sind die Bibliotheken berechtigt, die Räumung vorzunehmen.
      Alle Bestimmungen für die Ausleihe von Medien der Benutzungs- und Gebührenordnungen gelten analog.
    2. Aufbewahrt werden dürfen ausschließlich private und ausgeliehene Medien. Diese müssen so hineingelegt werden, dass von außen erkennbar ist, ob es sich um Bestand der UB der TU oder UdK Berlin handelt. Der Buchrücken muss sichtbar sein.
    3. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich nicht an Dritte übertragbar.
    4. Für durch die Nutzung entstehende Schäden haften die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer.
    5. Für Gegenstände jeder Art, die von den Nutzerinnen und Nutzern in die Bücherboxen eingebracht werden, übernehmen die Universitätsbibliotheken keine Haftung.
    6. Bei Räumung durch die Bibliotheken oder Schlüsselverlust werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer die Kosten für ein neues Schloss sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt.
    7. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliotheken sind jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren. Wird ein Verstoß festgestellt, kann das Fach geräumt und/oder das Nutzungsrecht entzogen werden, und es ist ggf. Schadenersatz zu leisten. Das Nutzungsrecht kann auch entzogen werden, wenn gegen die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin in der jeweils geltenden Fassung verstoßen wird oder wenn das Benutzerkonto gesperrt ist.

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  1. Abschließbare Medienboxen in der Mediathek der UdK-Bibliothek
    1. Die Medienboxen in der Mediathek der UdK-Bibliothek stehen allen zur außer Haus-Ausleihe von audiovisuellen Medien berechtigten Nutzerinnen und Nutzern der Bibliotheken mit gültigem Bibliotheksausweis zur Verfügung. Die Medienboxen werden für eine Woche vergeben. Vormerkungen und Verlängerungen sind nicht möglich. Schlüsselausgabe und Schlüsselrückgabe erfolgen an der Theke in der Mediathek, wobei die Schlüssel während der Leihfrist dort verbleiben und nur bei Bedarf als Tagesausleihe herausgegeben werden. Sollte die Schlüsselrückgabe nicht fristgerecht vor Schließung der Mediathek erfolgen, wird das Benutzerkonto der Nutzerin oder des Nutzers bis zur Rückgabe des Schlüssels gesperrt (vgl. Rahmenbenutzungsordnung § 19). Werden die in den Medienboxen gelagerten Medien auch nach der 3. Mahnung nicht zurückgegeben, sind die Bibliotheken berechtigt, die Räumung vorzunehmen. Alle Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnungen gelten analog.
    2. In Medienboxen aufbewahrte Medien müssen so hineingelegt werden, dass von außen erkennbar ist, ob es sich um Bestand der UB der TU oder der UdK Berlin handelt. Der Medienrücken muss sichtbar sein.
    3. Bei Räumung durch die Bibliotheken oder Schlüsselverlust werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer die Kosten für ein neues Schloss sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt.
    4. Für durch die Nutzung entstehende Schäden haften die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer.
    5. Für Gegenstände jeder Art, die von den Nutzerinnen und Nutzern in die Medienboxen eingebracht werden, übernehmen die Universitätsbibliotheken keine Haftung.
    6. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliotheken sind jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren. Wird ein Verstoß festgestellt, kann das Fach geräumt und/oder das Nutzungsrecht entzogen werden, und es ist ggf. Schadenersatz zu leisten. Das Nutzungsrecht kann auch entzogen werden, wenn gegen die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin in der jeweils geltenden Fassung verstoßen wird oder wenn das Benutzerkonto gesperrt ist.

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  1. Dauerschließfächer
    1. In den Universitätsbibliotheken im VOLKSWAGEN-Haus stehen Studierenden von TU und UdK Dauerschließfächer gegen eine Nutzungsgebühr von 5 € pro Monat zur Verfügung. Die Gebühr verringert sich bei längerer Nutzung auf 12 € für drei Monate, bzw. 20 € für sechs Monate. Vormerkungen und Verlängerungen sind nicht möglich. Die Schlüsselaus- und -rückgabe erfolgt in der Leihstelle (Mo-Fr 9-20 Uhr, Sa 10-18 Uhr). Die Schlüssel werden wie andere Medien an die Studierenden ausgeliehen und verbleiben während der Leihfrist bei ihnen. Sollte die Schlüsselrückgabe nicht fristgerecht erfolgen, werden kostenpflichtige Mahnungen versandt (vgl. Gebührenordnung § 5). Erfolgt auch nach der 3. Mahnung keine Rückgabe, sind die Bibliotheken berechtigt, die Räumung vorzunehmen.
      Alle Bestimmungen für die Ausleihe von Medien der Benutzungs- und Gebührenordnung gelten analog.
    2. Aufbewahrt werden dürfen ausschließlich private und ausgeliehene Medien. Die Lagerung von Lebensmitteln ist untersagt.
    3. Das Nutzungsrecht ist grundsätzlich nicht an Dritte übertragbar.
    4. Für durch die Nutzung entstehende Schäden haften die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer.
    5. Für Gegenstände jeder Art, die von den Nutzerinnen und Nutzern in die Dauerschließfächer eingebracht werden, übernehmen die Universitätsbibliotheken keine Haftung.
    6. Bei Räumung durch die Bibliotheken oder Schlüsselverlust werden der Nutzerin bzw. dem Nutzer die Kosten für ein neues Schloss sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € in Rechnung gestellt.
    7. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätsbibliotheken sind jederzeit berechtigt, die Einhaltung dieser Ordnung zu kontrollieren. Wird ein Verstoß festgestellt, kann das Fach geräumt und/oder das Nutzungsrecht entzogen werden und es ist ggf. Schadenersatz zu leisten. Das Nutzungsrecht kann auch entzogen werden, wenn gegen die Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken und Dokumentationsstellen der Technischen Universität Berlin und der Universität der Künste Berlin in der jeweils gültigen Fassung verstoßen wird oder wenn das Benutzerkonto gesperrt ist.

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