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Ausleihe

Ausleihberechtigt sind Studierende und Beschäftigte der TU Berlin und alle anderen Personen über 18 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland. Für die Ausleihe benötigen Sie einen Bibliotheksausweis
Grundlage: Rahmenbenutzungsordnung

Leihstelle

Die Leihstelle befindet sich im EG der Zentralbibliothek.

Hier werden alle Fragen zum Bibliotheksausweis und zu den Ausleihmodalitäten (bestellen, ausleihen, vormerken, Mahnungen, Kontenverwaltung etc.) beantwortet.

Tel.     +49(0)30 314 - 76001
Fax     +49(0)30 314 - 76028
E-Mail  leihstelle(at)ub.tu-berlin(dot)de

» Ansprechpartner/innen

Öffnungszeiten

Mo - Fr                  09:00 - 22:00 
Sa                        10:00 - 18:00

Ausstellung der Bibliotheksausweise:
Mo - Fr                  09:00 - 18:00
Sa                        10:00 - 13:00 / 14:00 - 18:00 Uhr

Abholzeiten der Bestellungen von Magazinbeständen  » hier

Beachten Sie auch die Hinweise bei  » Aktuell

 

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Bibliotheksausweis

Den Bibliotheksausweis erhalten Sie in der Leihstelle (Mo - Fr 09:00 - 18:00, Sa 10:00 - 13:00 / 14:00 - 18:00 Uhr)

Es gibt folgende Typen:                            

     
  • TU-Studierendene: Studierenden-Ausweis mit Bild » weitere Hinweise
  • TU-Beschäftigte: Dienstausweis mit Bild (ersatzweise UB-Bibliotheksausweis ) » weitere Hinweise
  • Externe: Gemeinsamer Bibliotheksausweis der Universitätsbibliotheken der TU und der UdK
  •  

» Abbildungen

Für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • deutscher Personalausweis oder Pass mit deutscher Meldebescheinigung
  • sowie:
    • Studierende der staatlichen Berliner oder Brandenburger Hochschulen: den Studierendenausweis 
    • Beschäftigte der genannten Hochschulen: Nachweis des Beschäftigtenverhältnisses 
    • Andere Personen: Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland 
    • Institutionen, Firmen, Behörden: schriftlichen Antrag (» Formular (209 KB))
    • Schüler/Schülerinnen: Schülerausweis
    • Personen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung ihres gesetzlichen Vertreters (» Formular (246 KB)) 

Bei Verlust Ihres Bibliotheksausweises lassen Sie möglichst umgehend Ihr Konto von der Leihstelle  sperren. Bis zur Sperrung sind Sie auch für  eine missbräuchliche Nutzung Ihres Bibliotheksausweises haftbar.  Auch Anschriften- und Namensänderungen teilen Sie bitte dort mit.

Für den Ersatz eines verloren gegangenen oder beschädigten Bibliotheksausweises wird eine Gebühr von 5 EUR erhoben (s. Gebührenordnung für die Bibliotheken ... vom 9. Juni 2004 bzw. Kurzinformationen).

Übertragbarkeit des Bibliotheksausweises (Vollmachten)
Der Ausweis der Universitätsbibliothek ist Ihnen persönlich ausgestellt worden. Er ist nicht übertragbar. Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, selbst in die Bibliothek zu kommen, um Medien zu entleihen, so können Sie eine Person Ihres Vertrauens damit beauftragen (» Formular (234 KB))

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Benutzungsgebühr

Kostenfrei ist die Erstausstellung des Bibliotheksausweises für:

  • Mitglieder der staatlichen Berliner und Brandenburger Hochschulen
  • Mitglieder des Alumni-Programms der TU Berlin
  • Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland
  • Überwiegend aus öffentlichen Mitteln geförderte Forschungseinrichtungen 

Kostenpflichtig sind (s. Gebührenordnung bzw. Kurzinformation):

  • alle anderen Personen: 20,-- EUR Jahresgebühr
  • ermäßigt (Schüler, Behinderte, Arbeitslose, Sozialhilfeberechtigte): 
    5,-- EUR Jahresgebühr
  • alle anderen Institutionen: 100,-- EUR Jahresgebühr
  • Für die Ausstellung eines Ersatzausweises werden 5,-- EUR erhoben 

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Bestellen, Vormerken

Sie können Bücher/Medien über den Online-Katalog (Bestand ab 1985) oder den Elektronischen Zettelkatalog (Bestand bis 1984) suchen, bestellen, vormerken sowie Leihfristen verlängern. Hierzu klicken Sie auf 'Anmelden/ Konto'; zur Anmeldung benötigen Sie die Nummer auf Ihrem Bibliotheksausweis und eine PIN (s.u.).

 

Bestellen: Sie können Titel online bestellen, die in den Magazinen stehen.
Die Medien liegen 7 Öffnungstage für Sie in der Leihstelle bereit.
Bestellungen von Titeln aus Freihandbereichen (Etagen 1-3 der Zentralbibliothek, Lehrbuchsammlung und Bereichsbibliotheken) sind nicht möglich. Titel aus den Freihandbereichen können Sie nur direkt in der jeweiligen Bibliothek entleihen.

Vormerken: Titel, die verliehen sind, können Sie online vormerken. Sobald diese für Sie zur Verfügung stehen, werden Sie kostenfrei schriftlich per Post benachrichtigt (bzw. per E-Mail, falls Sie in Ihrem Bibliothekskonto eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben).
Vorgemerkte Medien liegen zur Abholung in der entsprechenden Bibliothek bereit (max. 1 Woche). 

Weitere Informationen finden Sie in der Hilfe zum Online-Katalog und in den TU Katalogen.

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Selbstabholbereich

Hier liegen alle aus dem Magazin bestellten außer Haus entleihbaren und alle vorgemerkten Bücher für Sie bereit

Sie finden Ihre Bestellungen im Regal unter den beiden Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens und der Angabe der letzten 4 Ziffern Ihrer Benutzer-ID. Zum Beispiel:  Bestellung für Michael Tester, Benutzer-ID 169090123450   Ablage im Regal unter: Te  3450

Die für Sie bereitgestellten Bücher können Sie anschließend sofort an den Ausleihautomaten ausleihen.

Die Magazinbestellungen und Vormerkungen liegen 7 Öffnungstage für Sie bereit. Nach Ablauf der Frist werden die Bücher zurückgeräumt.

Lesesaalbestellungen und Nichtbuchmaterialien der TU-Bibliothek sowie Fernleihen erhalten Sie weiterhin an der Leihstellentheke.

Lesesaalbestellungen der UdK-Bibliothek erhalten Sie je nach Abholort weiterhin an der Information oder in der Mediathek der UdK-Bibliothek im 4. OG

Sollten Sie anstelle der bestellten Medien eine Vertreterbox vorfinden,  informiert sie diese über den Verbleib Ihrer Bestellung.

Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leihstelle.

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PIN

Als PIN wird von der Leihstelle bei der Ausstellung des Bibliotheksausweises Ihre Postleitzahl voreingestellt. Sie benötigen die PIN zusätzlich zu Ihrer Benutzernummer (sie steht auf dem Bibliotheksausweis), um im Online-Katalog Ihr Persönliches Konto einzusehen, Medien zu bestellen, vorzumerken und Leihfristen zu verlängern.

Wir empfehlen Ihnen, nach der ersten Anmeldung Ihre PIN selbst zu ändern (Anmelden/Konto > PIN ändern/PIN vergessen). Haben Sie Ihre PIN vergessen, bekommen Sie in der Leihstelle oder in einer Bereichsbibliothek nach Vorlage Ihres Bibliotheksausweises / Personalausweises eine neue PIN.

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Leihfristen, Leihfristverlängerung

Die Leihfrist in der Zentralbibliothek beträgt vier Wochen für Monographien. Gebundene und ungebundene Zeitschriften sind nicht ausleihbar. In den Bereichsbibliotheken werden für einige Bestände andere Leihfristen vergeben.

Kurzausleihe: Nicht ausleihbare Bücher können im Einzelfall und nur nach Genehmigung frühestens zwei Stunden vor Bibliotheksschließung ausgeliehen werden und müssen am nächsten Öffnungstag spätestens um 10 Uhr zurückgegeben werden. Leihfristverlängerungen sind in diesem Fall nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an eine der Informationstheken.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mitteilen, erhalten Sie kurz vor Ablauf der Leihfrist eine kostenfreie Erinnerung.
Dieser Service entbindet Sie nicht von der Überwachung der Leihfristen der von Ihnen entliehenen Medien. Sollten Sie ggf. kein Erinnerungsschreiben bekommen haben, begründet das keinen Anspruch auf Erlass evtl. anfallender Mahngebühren.

Leihfristverlängerungen sind höchstens 5x möglich, falls keine Vormerkungen vorliegen:

Bitte beachten Sie: Rechtlich gesehen ist die Verlängerung eine Bringeschuld. Dies bedeutet, dass Sie verantwortlich sind, auch wenn einer der beschriebenen Wege zur Verlängerung nicht funktionieren sollte.

In diesen Fällen sind keine Verlängerungen möglich:

  • Das Medium, das Sie verlängern möchten, ist vorgemerkt
  • Es handelt sich um ein Medium aus der Lehrbuchsammlung (LBS).
  • Das Medium wurde über die Fernleihe bestellt.
  • Sie haben das Medium schon fünfmal verlängert, eine weitere Verlängerung ist nur dann möglich, wenn Sie es vorzeigen und es nicht vorgemerkt ist. Es wird dann auf Ihrem Konto neu verbucht.
  • Ihr Konto ist gesperrt.
 

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Mahngebühren, Ausleihsperre

Bei Überschreitung der Leihfrist wird die Rückgabe der Medien schriftlich angemahnt. Die Mahnungen sind gebührenpflichtig (s. Gebührenordnung für die Bibliotheken ... vom 9. Juni 2004 bzw. Kurzinformationen).
Dies gilt auch für Fernleih-Bestellungen, die im Rahmen der Online-Fernleihe bereits in Ihrem Konto verbucht sind. 

Die Bankverbindung für die Überweisung von Mahngebühren an die Universitätsbibliothek der TU Berlin lautet:

Berliner Volksbank

BLZ 100 900 00

Konto.Nr.

884 101 5003

Bitte unbedingt hinzufügen:

Zweck 46/11108/46110011/54214, 
Mahngebühren UB, Benutzernr. ...


Ab einer Gebührenschuld von 25,-- EUR (oder wenn eine 3. Mahnung versandt wurde) wird das Ausleihkonto gesperrt.  Ausleihen oder Leihfristverlängerungen sind dann bis zur Entsperrung nicht mehr möglich. 

Auch unter 25,-- EUR kann die UB eine Sperre eintragen, wenn Schulden länger bestehen; dies regelt § 19 der "Rahmenbenutzungsordnung für die Bibliotheken ... vom 21. August 2006".

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Buchverlust

Haben Sie  Bücher/Medien der TU-Universitätsbibliothek verloren, melden Sie dies bitte direkt in der Leihstelle

(Mo - Fr 09:00 - 18:00, Sa 10:00 - 13:00 / 14:00 - 18:00 Uhr).

Bei der Beschädigung oder bei Verlust von Bibliotheks- bzw. Sammlungsgut werden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie Bearbeitungsgebühren erhoben 
(s. Gebührenordnung für die Bibliotheken ... vom 9. Juni 2004 bzw. Kurzinformationen).

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