Inhalt des Dokuments
Veröffentlichung von Dissertationen und Habilitationsschriften
Dissertationen
Laut § 9 (2) der Promotionsordnung der TU Berlin ist eine Dissertation nach der wissenschaftlichen Aussprache in angemessener Weise der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Promotionsordnung der TU Berlin
Die Zugänglichmachung erfolgt, indem die vom Promotionsausschuss genehmigte Fassung zum Zweck der Verbreitung unentgeltlich in einer der folgenden Formen an die Universitätsbibliothek abgeliefert wird:
laut Promotionsordnung vom 04.02.2014:
Online-Veröffentlichung auf dem Digitalen Repositorium der TU
15 gedruckte Exemplare im klassischen Dissertationsdruck
laut Promotionsordnung vom 23.10.2006:
Online-Veröffentlichung auf dem Digitalen Repositorium der TU
40 gedruckte Exemplare im klassischen Dissertationsdruck
40 Microfiche und 3 gedruckte Exemplare
Wenn es sich um eine kumulative Dissertation handelt, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Habilitationsschriften
Schreibt die Habilitationsordung Ihrer Fakultät die Abgabe der Habilitationsschrift in der Universitätsbibliothek vor, sind folgende Hinweise zu beachten:
Zusatzinformationen / Extras
Kontakt
Tel.: (030) 314 - 76128
Elisa Marten
Tel.: (030) 314 - 76129
Fax: (030) 314 - 76133
dissertationen(at)ub.tu-berlin.de
Adresse
UniversitätsbibliothekÂ
Dissertationsstelle
Fasanenstr. 88Â
(im VOLKSWAGEN-Haus)
10623 Berlin