Zweitveröffentlichungsservice
Unser Angebot
- Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Zweitveröffentlichung
- Kontakt mit Verlagen, um erforderliche Rechte einzuholen
- Ggf. die Aufbereitung der Dateien und das Einstellen auf dem Repositorium DepositOnce
Benötigte Informationen
- Eine Übersicht Ihrer TU-Publikationen: Liste an DOIs (Digital Object Identifier)
- Sofern eine Publikation keine DOI hat: Literaturliste in strukturiertem Format (BibTeX, RIS)
- Deposit-Lizenz (schriftliches Einverständnis für Zweitveröffentlichung)
- Akzeptierte(s) Manuskript(e) (auf Anfrage)
Empfehlungen zu Zweitveröffentlichungen
Recht auf Zweitveröffentlichung
Achten Sie bei der Veröffentlichung Ihrer Publikationen auf Ihr Recht zur Zweitveröffentlichung. Einen guten Überblick darüber, was Verlage gestatten, bietet die Datenbank Sherpa Romeo. Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der Datenbank nicht rechtsverbindlich sind – maßgeblich ist stets Ihr Verlagsvertrag. Daneben haben Sie in bestimmten Fällen auch gesetzliche Rechte, die unabhängig von dem Verlagsvertrag gültig sind (mehr Informationen). Wir beraten Sie gerne dazu, welche Rechte Sie im Einzelfall haben!
Zusatz zu Verlagsverträgen
Räumen Sie Verlagen möglichst keine exklusiven Nutzungsrechte ein. Legen Sie Ihrem Vertrag z.B. das SPARC Author Addendum bei. Das ist ein Zusatz, um sich das einfache Nutzungsrecht für die Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium vorzubehalten. Der Zusatz muss vom Verlag gegengezeichnet sein, um rechtsgültig zu werden.
Nutzung von Repositorien
Repositorien wie DepositOnce garantieren die langfristige Zugänglichkeit und bessere Auffindbarkeit von Inhalten. Beides ist beim Hochladen von Volltexten auf persönlichen und institutionellen Webseiten oder in akademischen Netzwerken nicht gewährleistet.
Empfehlungen für Onlineveröffentlichungen
Archivieren Sie Ihre Publikationen so früh wie möglich parallel auf einem Repositorium (z.B. DepositOnce). Je nach Verlagsvertrag erfolgt die Freischaltung sofort oder nach Ablauf einer Sperrfrist. Manche Verlage gestatten es, die Verlagsversion auf dem Repositorium zu veröffentlichen. Bei manchen ist nur das begutachtete Manuskript („accepted manuscript“ oder auch „final draft“) erlaubt. Wir unterstützen Sie gern bei der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen.
Nehmen Sie Zweitveröffentlichungen nicht auf Ihrer Website vor. DepositOnce sichert die dauerhafte Verfügbarkeit (über DOIs) und gewährleistet, dass die Beiträge über Schnittstellen in wissenschaftlichen Suchmaschinen (wie BASE) und dem Bibliothekskatalog der TU sichtbar sind.
Nutzung von akademischen Netzwerken
Die Nutzung akademischer Netzwerke wie ResearchGate und Academia.edu ist für die Vernetzung in der Fachcommunity sicher ratsam. Das Hochladen von Publikationen in diesen Netzwerken ist aus Open-Access-Sicht aber nicht ausreichend. Bei diesen Plattformen handelt es sich um kommerziell operierende Unternehmen, deren Entwicklung und Nachhaltigkeit nicht vorhersehbar sind. Zudem ist die Zweitveröffentlichung auf kommerziellen Plattformen häufig nicht gestattet (mehr Informationen).
Weitere Informationen
Zweitveröffentlichungsservices
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Michaela Voigt | Tel.: +49 30 314-76130 |