Die Einrichtung der Authentifizierung erfolgt aus rechtlichen Gründen. Nach §110 Telekommunikationsgesetz/TKG muss jeder Betreiber einer Telekommunikationsanlage technische Einrichtungen zur Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation vorhalten.
Diese rechtlichen Bestimmungen gelten auch für die Nutzung der Web-Angebote der Universitätsbibliothek mit mitgebrachten Notebooks.
Der Zugang zum Internet für Notebooks steht nur TU-Angehörigen mit tubIT-Konto, UdK-Angehörigen mit einem UdK-Benutzungsaccount bzw. sonstigen Hochschulangehörigen, deren Hochschulen am DFNRoaming teilnehmen, zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Authentifizierung und dem Netzzugang mit dem eigenen Notebook >>hier