Inhalt des Dokuments
Ausleihen, Verlängern und Abgeben

Einleitung
Für die Ausleihe benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Grundlage der Ausleihe ist die Rahmenbenutzungsordnung.
Bibliotheksausweis
Rahmenbenutzungsordnung
Leihstelle
Die Leihstelle befindet sich im EG der Zentralbibliothek. Hier können Sie Ihre bereitgestellten Fernleihen und AV-Medien sowie beantragte Bibliotheksausweise abholen. Alle anderen Medien verbuchen Sie bitte an den Ausleihautomaten
Weiterhin werden hier alle Fragen zum Bibliotheksausweis und rund ums Ausleihen (bestellen, ausleihen, vormerken, Mahnungen, Kontenverwaltung etc.) beantwortet.
Leihfristen
Was? | Wie lange? |
---|---|
Monographien | 4 Wochen (außer Präsenzbestand) TU-/UdK-Studierende und Externe: max. 50 Ausleihen gleichzeitig |
Zeitschriften (Einzelhefte und gebundene Bände) | nicht ausleihbar |
Präsenzbestand | Genehmigung von Ausleihen durch Infotheken: Ausleihe frühestens 2 Stunden vor Schließung der Leihstelle in der Leihstelle, Rückgabe am nächsten Öffnungstag bis 12 Uhr. |
Medien in Bereichsbibliotheken | BB Physik: Präsenzbestand: Ausleihe 2 Stunden vor Bibliotheksschließung, Rückgabe am nächsten Öffnungstag bis 10 Uhr. Sonst keine abweichenden Regelungen. BB Architektur und Kunstwissenschaft: Die Medien sind 14 Tage ausleihbar. Ausnahme: Die Bände der Lehrbuchsammlung sind 28 Tage ausleihbar. |
Leihfristen verlängern
Sie können Ihre Leihfristen beliebig oft verlängern bis die maximale Leihfrist erreicht ist. Leihfristverlängerungen sind möglich:
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im Wissensportal Primo über den Link Mein Konto.
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per E-Mail: leihstelle(at)ub.tu-berlin.de
In diesen Fällen sind keine Verlängerungen möglich:
- Das Medium, das Sie verlängern möchten, ist vorgemerkt.
- Die maximale Leihfrist ist erreicht. Für eine Neuausleihe muss das Medium am Schalter vorgelegt werden.
- Ihr Bibliotheksausweis ist abgelaufen
- Das Medium wurde über die Fernleihe bestellt.
- Ihr Konto ist gesperrt.
Erinnerungsmails vor Ablauf der Leihfrist
- Kurz vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie eine kostenfreie Erinnerung per E-Mail. Sollte sich Ihre E-Mailadresse geändert haben, bitten wir um kurze Mitteilung an leihstelle(at)ub.tu-berlin.de.
- Bitte überwachen Sie dennoch immer die Leihfrist Ihrer entliehenen Medien. Sollten Sie ggf. kein Erinnerungsschreiben bekommen haben, begründet das keinen Anspruch auf Erlass evtl. anfallender Mahngebühren.
Medien zurückgeben
- Die Rückgabe von Medien erfolgt über den Rückgabeautomaten im Foyer der Zentralbibliothek. Dieser druckt Ihnen auf Wunsch nach Abschluss der Rückgabe eine Rückgabequittung aus.
- Fernleihen, AV-Medien und Bücher, die der Automat nicht erkennt, geben Sie bitte über die Rückgabebox ab. Diese befindet sich direkt links neben dem Rückgabeautomaten. Die Rückgabebuchung erfolgt zeitnah und Sie erhalten anschließend eine Quittung per E-Mail.
- Medien aus den Bereichsbibliotheken/Fachbibliotheken geben Sie direkt dort ab, wo sie entliehen wurden. Alternativ können sie auch am Rückgabeautomat bzw. der Rückgabebox in der Zentralbibliothek während der Öffnungszeiten zurückgegeben werden.
- Alle Medien können Sie auch per Post an uns zurücksenden. Als Rückgabedatum gilt der Termin der Rückbuchung. Das Risiko trägt die Entleiherin bzw. der Entleiher (siehe §16, Abs. 3 Rahmenbenutzungsordnung).
Die Postanschrift für den Rückversand lautet:
Technische Universität Berlin
Universitätsbibliothek
zu Händen Leihstelle
Fasanenstr. 88
(im VOLKSWAGEN-Haus)
10623 Berlin